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Vortrag zum Thema Erbrecht und Vorsorgevollmacht

Erbrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung waren die Themen der Informationsveranstaltung der Generationenhilfe Hünfelden e.V.. Frau Rechtsanwältin Christina Schmitt und Herr Rechtsanwalt Klaus Größer vom Anwaltsbüro MHC in Limburg-Offheim informierten die zahlreich erschienenen Besucher ausführlich und verständlich zu diesen doch äußerst komplizierten Rechtsgebieten.
Bei Krankheit oder im Alter schafft eine Vorsorgevollmacht Sicherheit. Sie sorgt dafür dass in hilfloser Lage eine Betreuung durch Personen des Vertrauens stattfindet. So wird die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung überflüssig. Der Umfang der Vollmacht kann frei bestimmt werden. Es empfiehlt sich eine umfassende Bevollmächtigung, denn dann kann die Vertrauensperson auch alle denkbaren Angelegenheiten erledigen. Die Vorsorgevollmacht gilt über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann die Vorsorgevollmacht – auch zusammen und der Patientenverfügung – registriert werden. Mit einer Patientenverfügung können Wünsche zur Behandlung beispielsweise für den Fall geäußert werden, dass sich der Betroffene in bewusstlosem Zustand befindet und keine Aussicht auf eine Besserung besteht. Häufig wird bestimmt, dass dann keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen, sondern die Behandlung auf Schmerzlinderung gerichtet sein soll. 

Die gesetzliche Erbfolge ist für viele eine unpassende Regelung. Daher machen immer mehr Menschen von ihrer Testierfreiheit Gebrauch. Letztwillige Verfügungen müssen unzweideutig und juristisch einwandfrei getroffen werden, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Deshalb hat der Gesetzgeber den Notar im Erbrecht mit besonderen Kompetenzen ausgestattet. In einem Testament kann jeder seine Erben frei bestimmen oder gesetzliche Erben enterben. Das Testament kann auch jederzeit geändert werden. Ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern kann nach dem ersten Todesfall bindend werden. Laut Rechtsanwalt Klaus Größer aus Neesbach sind rund ein Drittel der selbst verfassten Testamente rechtlich falsch. Aufgrund der Tragweite der Entscheidungen ist es empfehlenswert vor der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Testamenten rechtlichen Rat einzuholen. Rechtlichen Rat erteilen Notare und Rechtsanwälte. Gehört Grundbesitz zum Vermögen, muss die Vollmacht beglaubigt oder notariell beurkundet werden. 

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